Beteiligung

Der Vorstand von Loconi Intermodal Spółka Akcyjna mit Sitz in Gdynia, KRS-Nummer 0000387523 (im Folgenden „Gesellschaft“ genannt), handelt gemäß Art. Gemäß Art. 16 des Gesetzes vom 30. August 2019 zur Änderung des Gesetzes über Handelsgesellschaften und bestimmter anderer Gesetze (Gesetzblatt von 2019, Pos. 1798) werden alle Aktionäre der Gesellschaft und Inhaber von Zeichnungsscheinen aufgefordert, ihre Aktiendokumente und Zeichnungsscheine einzureichen um sie zu entmaterialisieren. Aktienunterlagen und Zeichnungsscheinunterlagen sind am Sitz der Gesellschaft einzureichen, d. h. ul. Łużycka 8a, 81-537 Gdynia, Polen – an Werktagen (Montag bis Freitag) von 9:00 bis 15:00 Uhr.
Der Vorstand von Loconi Intermodal Spółka Akcyjna mit Sitz in Gdynia, KRS-Nummer 0000387523 (im Folgenden „Gesellschaft“ genannt), handelt gemäß Art. Gemäß Art. 16 des Gesetzes vom 30. August 2019 zur Änderung des Gesetzes über Handelsgesellschaften und bestimmter anderer Gesetze (Gesetzblatt von 2019, Pos. 1798) werden alle Aktionäre der Gesellschaft und Inhaber von Zeichnungsscheinen aufgefordert, ihre Aktiendokumente und Zeichnungsscheine einzureichen um sie zu entmaterialisieren. Aktienunterlagen und Zeichnungsscheinunterlagen sind am Sitz der Gesellschaft einzureichen, d. h. ul. Łużycka 8a, 81-537 Gdynia, Polen – an Werktagen (Montag bis Freitag) von 9:00 bis 15:00 Uhr.
Der Vorstand von Loconi Intermodal Spółka Akcyjna mit Sitz in Gdynia, KRS-Nummer 0000387523 (im Folgenden „Gesellschaft“ genannt), handelt gemäß Art. Gemäß Art. 16 des Gesetzes vom 30. August 2019 zur Änderung des Gesetzes über Handelsgesellschaften und bestimmter anderer Gesetze (Gesetzblatt von 2019, Pos. 1798) werden alle Aktionäre der Gesellschaft und Inhaber von Zeichnungsscheinen aufgefordert, ihre Aktiendokumente und Zeichnungsscheine einzureichen um sie zu entmaterialisieren. Aktienunterlagen und Zeichnungsscheinunterlagen sind am Sitz der Gesellschaft einzureichen, d. h. ul. Łużycka 8a, 81-537 Gdynia, Polen – an Werktagen (Montag bis Freitag) von 9:00 bis 15:00 Uhr.
Der Vorstand von Loconi Intermodal Spółka Akcyjna mit Sitz in Gdynia, KRS-Nummer 0000387523 (im Folgenden „Gesellschaft“ genannt), handelt gemäß Art. Gemäß Art. 16 des Gesetzes vom 30. August 2019 zur Änderung des Gesetzes über Handelsgesellschaften und bestimmter anderer Gesetze (Gesetzblatt von 2019, Pos. 1798) werden alle Aktionäre der Gesellschaft und Inhaber von Zeichnungsscheinen aufgefordert, ihre Aktiendokumente und Zeichnungsscheine einzureichen um sie zu entmaterialisieren. Aktienunterlagen und Zeichnungsscheinunterlagen sind am Sitz der Gesellschaft einzureichen, d. h. ul. Łużycka 8a, 81-537 Gdynia, Polen – an Werktagen (Montag bis Freitag) von 9:00 bis 15:00 Uhr.
Der Vorstand von Loconi Intermodal Spółka Akcyjna mit Sitz in Gdynia, KRS-Nummer 0000387523 (im Folgenden „Gesellschaft“ genannt), handelt gemäß Art. Gemäß Art. 16 des Gesetzes vom 30. August 2019 zur Änderung des Gesetzes über Handelsgesellschaften und bestimmter anderer Gesetze (Gesetzblatt von 2019, Pos. 1798) werden alle Aktionäre der Gesellschaft und Inhaber von Zeichnungsscheinen aufgefordert, ihre Aktiendokumente und Zeichnungsscheine einzureichen um sie zu entmaterialisieren. Aktienunterlagen und Zeichnungsscheinunterlagen sind am Sitz der Gesellschaft einzureichen, d. h. ul. Łużycka 8a, 81-537 Gdynia, Polen – an Werktagen (Montag bis Freitag) von 9:00 bis 15:00 Uhr.

Vorstand der Loconi Intermodal Spółka Akcyjna mit Sitz in Gdynia, KRS 0000387523, Bezirksgericht Gdańsk-Północ in Danzig, 8. Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters, Eintragung im Register: 27. Mai 2011 („Gesellschaft“), ​​kommissarisch gemäß Art. 399 § 1 in Verbindung mit Witz. Gemäß Artikel 402 § 1 des Handelsgesetzbuches beruft das Unternehmen die Hauptversammlung der Gesellschaft ein, die am 16. Juni 2020 um 12:00 Uhr in Warschau am Hauptsitz von Dentons Europe Dąbrowski i Wspólnicy sp.k. stattfinden wird. an der Ul. Zajęcza 4, 00-351 Warszawa, mit folgender Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung.
2. Wahl des Vorsitzenden der ordentlichen Generalversammlung.
3. Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Einberufung und der Beschlussfähigkeit.
4. Beschlussfassung über die Annahme der Tagesordnung.
5. Beschlussfassung über die Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses der Loconi Intermodal S.A. für das Geschäftsjahr 2019.
6. Beschlussfassung über die Prüfung und Genehmigung des Berichts des Vorstands der Loconi Intermodal S.A. aus dem operativen Geschäft des Unternehmens für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019.
7. Beschlussfassung über die Prüfung und Genehmigung des Berichts des Aufsichtsrats der Loconi Intermodal S.A. aus dem operativen Geschäft für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019.
8. Beschlussfassung über die Verwendung des Gewinns der Gesellschaft für das Jahr 2019.
9. Beschlussfassung über die Erteilung einer Zustimmung an den Vorstandsvorsitzenden der Loconi Intermodal S.A. z im Geschäftsjahr 2019.
10. Annahme eines Beschlusses über die Entlastung des Vizepräsidenten für Wirtschaft und Finanzen von Loconi Intermodal S.A. im Geschäftsjahr 2019.
11. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Loconi Intermodal S.A. von der Ausübung der Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 ausgeschlossen.
12. Beschlussfassung über den Fortbestand der Gesellschaft.
13. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.
14. Beschlussfassung über die Annahme des einheitlichen Wortlauts der Satzung der Gesellschaft.
15. Annahme eines Beschlusses über die Auswahl eines Unternehmens, das das Aktionärsregister der Gesellschaft in Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Dematerialisierung von Aktien führen soll, und Zustimmung zum Abschluss einer Vereinbarung mit diesem Unternehmen.
16. Abschluss der ordentlichen Hauptversammlung.
Änderung des § 27 Abschnitts 2 der Satzung der Gesellschaft:
Aktueller Wortlaut:
„2. Bei einem einköpfigen Vorstand ist das einzige Vorstandsmitglied befugt, im Namen der Gesellschaft Erklärungen abzugeben. Bei einem aus mehreren Mitgliedern bestehenden Vorstand ist zur Abgabe von Erklärungen im Namen der Gesellschaft die Mitwirkung zweier Vorstandsmitglieder oder eines Vorstandsmitglieds gemeinsam mit einem Bevollmächtigten erforderlich.
Vorgeschlagener Inhalt:
„2. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, die Gesellschaft selbständig zu vertreten.